Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45622
VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14 (https://dejure.org/2014,45622)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.09.2014 - 11 S 1245/14 (https://dejure.org/2014,45622)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. September 2014 - 11 S 1245/14 (https://dejure.org/2014,45622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Der Kläger trägt ferner vor, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass bei dem aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.05.2011 (2 BvR 1367/10) verfassungsrechtlich gebotenen Verzicht auf die Einhaltung des Visumsverfahrens (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) wegen der umfassenden und zeitlich aufwendigen Pflege und Betreuung der Ehefrau durch den Kläger der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis § 10 Abs. 3 AufenthG nicht entgegen stehen könne.

    Auch die Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10 - ab, bleibt ohne Erfolg.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen vor, wenn unter Berücksichtigung der vom Antragsteller dargelegten Gesichtspunkte (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) die Richtigkeit des angefochtenen Urteils weiterer Prüfung bedarf, ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens mithin möglich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10.03.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl. 2004, 838, vom 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744, vom 12.11.2002 - 7 AV 4.02 - juris, vom 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - DVBl. 2003, 401, und vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - DVBl. 2002, 1556).

    Dabei ist davon auszugehen, dass das Zulassungsverfahren das Berufungsverfahren nicht vorwegnehmen soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062), es sei denn, es lässt sich schon im Zulassungsverfahren zuverlässig sagen, das Verwaltungsgericht habe die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden und die angestrebte Berufung werde deshalb keinen Erfolg haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004, a.a.O.), sofern nicht seinerseits andere Gründe wiederum auf einen anderen Zulassungsgrund hinführen würden (vgl. hierzu Bader u.a., VwGO, 5. Aufl. 2011, § 124 Rdn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsgrundsätze entsprechend §§ 133, 154 BGB (vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 28.04.2008 - 11 S 683/08 - juris und vom 03.08.2009 - 11 S 1056/09 - juris) ist mit diesem Schreiben jedoch nicht zusätzlich ein Antrag nach § 25 Abs. 5 AufenthG gestellt, sondern nur die Auffassung mitgeteilt worden, dass Härtegründe im Rahmen eines Aufenthaltstitels zum Ehegattennachzug zu beachten seien.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2009 - 11 S 1056/09

    Inhalt eines Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; nachgeschobener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Unter Berücksichtigung allgemeiner Auslegungsgrundsätze entsprechend §§ 133, 154 BGB (vgl. hierzu auch Senatsbeschlüsse vom 28.04.2008 - 11 S 683/08 - juris und vom 03.08.2009 - 11 S 1056/09 - juris) ist mit diesem Schreiben jedoch nicht zusätzlich ein Antrag nach § 25 Abs. 5 AufenthG gestellt, sondern nur die Auffassung mitgeteilt worden, dass Härtegründe im Rahmen eines Aufenthaltstitels zum Ehegattennachzug zu beachten seien.
  • OVG Hamburg, 10.01.2013 - 3 Bs 38/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei illegalem Ehegattennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Mit Blick auf die Frage, ob die Einhaltung der Visumsvorschriften zu den Voraussetzungen eines strikten Rechtsanspruchs i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG gehören bzw. in welchen Verhältnis § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG und § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG stehen (vgl. hierzu etwa OVG HH, Beschlüsse vom 05.11.2012 - 2 Bs 28/12 - juris einerseits und vom 10.01.2013 - 3 Bs 38/13 - juris andererseits), ist die Berufung nicht zuzulassen, weil es im Ergebnis hierauf nicht ankommt.
  • OVG Hamburg, 05.11.2012 - 2 Bs 28/12

    Aufenthaltstitel, Erteilung eines Aufenthaltstitels, Titelerteilungssperre,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Mit Blick auf die Frage, ob die Einhaltung der Visumsvorschriften zu den Voraussetzungen eines strikten Rechtsanspruchs i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG gehören bzw. in welchen Verhältnis § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG und § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG stehen (vgl. hierzu etwa OVG HH, Beschlüsse vom 05.11.2012 - 2 Bs 28/12 - juris einerseits und vom 10.01.2013 - 3 Bs 38/13 - juris andererseits), ist die Berufung nicht zuzulassen, weil es im Ergebnis hierauf nicht ankommt.
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Weshalb ausgehend von dieser spezifischen Sach- und Rechtslage nunmehr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.09.2012 (10 C 12.12 - InfAuslR 2013, 132), in dem das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich gebilligt worden ist, überholt wäre, zeigt der Zulassungsantrag nicht auf.
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Allerdings dürften solche Sprachkenntnisse nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.07.2014 (C-138/13 - Dogan) nicht zur Voraussetzung für den Familiennachzug zu türkischen Staatsangehörigen gemacht werden.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Mit anderen Worten: Sie sind immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - NJW 2004, 2510; Kammerbeschluss vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.09.2014 - 11 S 1245/14
    Nach dem in §§ 7 und 8 AufenthG verankerten Trennungsprinzip zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes näher beschriebenen Aufenthaltszwecken ist der Ausländer regelmäßig darauf verwiesen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat (BVerwG, Urteil vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 - juris Rn. 27).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 8 PA 317/10

    Besitz eines Aufenthaltstitels im Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Bundesgebiet

  • BVerwG, 12.11.2002 - 7 AV 4.02

    Berücksichtigung von nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - A 2 S 1995/12

    Hindernisse, die einer Vollstreckung der Ausreisepflicht entgegenstehen, weil

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2006 - 7 B 10020/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Integration, Kinder, in

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 6 S 420/97

    Bescheinigung nach BVFG § 15 - Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2018 - 11 S 1810/16

    Einbeziehung auch nachträglich Gesetz gewordener Aufenthaltsrechte in eine Klage;

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Bestimmung des Streitgegenstands einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der ebenfalls durch die Aufenthaltszwecke und den zu Grunde gelegten Lebenssachverhalt bestimmt und begrenzt wird, aus denen der Anspruch hergeleitet wird, nicht aber aus der Verortung eines Anspruchs im Gesetz (vgl. BVerwG, Urteile vom 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris, Rn. 12 und 42, und vom 27.01.2009 - 1 C 40.07 - juris, Rn. 8, jeweils zu § 104a AufenthG; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.09.2014 - 11 S 1245/14 -, juris, Rn. 14 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2015 - 11 S 1998/15

    Antragserfordernis für Erteilung eines Aufenthaltsrechts;

    Insoweit gilt nichts anderes als für die Bestimmung des Streitgegenstandes einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, der ebenfalls durch die Aufenthaltszwecke und den zu Grunde gelegten Lebenssachverhalt bestimmt und begrenzt wird, aus denen der Anspruch hergeleitet wird, nicht aber aus der Verortung eines Anspruchs im Gesetz (Fortführung der Senatsrechtsprechung: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.09.2014 - 11 S 1245/14 - juris Rn. 16; BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43/06 - juris Rn. 12 und 42 zu § 104a AufenthG aF).
  • VG Karlsruhe, 01.06.2017 - 2 K 5625/17

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Fehlen der notwendigen Sprachkenntnisse

    Das Erfordernis einfacher Sprachkenntnisse ist mit dem besonderen Schutz, den Ehe und Familie nach Art. 6 GG und Art. 8 EMRK genießen, im Fall einer gebotenen verfassungskonformen Auslegung grundsätzlich zu vereinbaren, auch soweit es den Nachzug zu einem Deutschen betrifft (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2012 - 10 C 12.12 -, BVerwGE 144, 141; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.09.2014 - 11 S 1245/14 -, InfAuslR 2015, 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2021 - 3 M 154.20

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erfolgsaussichten; Visum; Streitgegenstand;

    Denn auch nach dieser Rechtsprechung sind für die Bestimmung des aufenthaltsrechtlichen Streitgegenstandes die Gründe maßgeblich, auf die der Ausländer in tatsächlicher Hinsicht sein Begehren stützt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. September 2014 - 11 S 1245/14 - juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht